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Steuerpflicht der Zinsen aus einer Kapitallebensversicherung
Die Voraussetzungen des § 10 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a EStG sind nicht erfüllt, wenn das zum Erwerb einer fremdvermieteten Eigentumswohnung aufgenommene Darlehen die Anschaffungskosten der Wohnung gemäß § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB übersteigt. Auch wenn die zur Darlehensbesicherung verwendeten Lebensversicherungsansprüche die mit dem Darlehen finanzierten Anschaffungskosten der Wohnung nur geringfügig überschreiten, ist insgesamt eine steuerschädliche Verwendung gegeben, die in vollem Umfang zur Steuerpflicht der Zinsen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG führt, da eine Aufteilung in einen steuerschädlichen und einen steuerunschädlichen Teil nicht in Betracht kommt. Immer dann, wenn erstmalige einmalige Finanzierungskosten i. S. der Rdnr. 15 des BMF-Schreibens in BStBl 2000 I S. 1118 ff. von mehr als 5 000 DM mitfinanziert werden, wird die Bagatellgrenze i. S. der Rdnr. 16 dieses Schreibens überschritten...