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Keine Wiedereinsetzung bei Rechtsirrtum eines Steuerberaters
Hat ein Steuerberater in Unkenntnis des BFH-Verfahrens IX R 62/99, das im Wege der Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Nichtigerklärung von § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1997 führte, Einkommensteuerbescheide eines Mandanten für 1997 und 1998, in denen Gewinne aus Wertpapierspekulationsgeschäften besteuert worden sind, bestandskräftig werden lassen, so ist dieser Rechtsirrtum betreffend die Verfassungswidrigkeit der Norm kein Grund für die spätere Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Einspruchsfrist.