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Grundstücksrecht | Auswirkungen des § 13 Abs. 2 UStG auf die Bemessung der Gerichtskosten
Das OLG Celle weist in seinem Beschluss v. - 4 W 167/05 (NZM 2006 S. 34) darauf hin, dass die sich seit dem aus § 13b Abs. 2 UStG ergebende Rechtsstellung des Käufers bei grunderwerbssteuerlich relevanten (Immobilien-)Umsätzen als Steuerschuldner der Umsatzsteuer auf den Kaufpreis nicht die Annahme rechtfertige, dass die nach dem Vertrag vom Grundstückskäufer zu entrichtende (und gesondert ausgewiesene) Umsatzsteuer nicht (mehr) als Bestandteil des Kaufpreises i. S. des § 20 KostO anzusehen wäre; vielmehr sei auch jetzt – wie bislang schon – allein der Bruttokaufpreis als relevanter Geschäftswert zugrunde zu legen.