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Einkommensteuer | Bereits als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigte Steuerberatungskosten
§ 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG erfasst alle Ausgaben, die dem Steuerpflichtigen dadurch entstehen, dass er zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten oder zur Wahrnehmung seiner steuerlichen Rechte fremde Hilfe in Anspruch nimmt. Auch Beratungskosten, die dem Erben im Zusammenhang mit der Erbschaftsteuererklärung erwachsen, entstehen im Besteuerungsverfahren und sind Steuerberatungskosten i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Haben die Steuerberatungskosten als Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 10 Abs. 5 ErbStG den steuerpflichtigen Erwerb des Vermögens des Erblassers gemindert, steht das dem Sonderausgabenabzug für die Steuerberatungskosten nicht entgegen. Da Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen wurde, bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung rechtskräftig wird. Sollte die Finanzverwaltung in vergleichbaren Fällen die Abzugsfäh...