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3 Millionen Stunden Fortbildung
Steuerberater und ihre Mitarbeiter haben sich 2004 in den Präsenzseminaren des DStV und seiner Mitgliedsverbände in einem zeitlichen Umfang von rd. 3 Millionen Stunden fortgebildet. Dies ergab eine Umfrage des DStV. Die Fortbildungsverpflichtung, die in § 4 Abs. 2 Satz 2 BOStB geregelt ist, wird von den Angehörigen der steuerberatenden BerufeS. 465 ernst genommen. Dies belegen die Zahlen der Umfrage deutlich. Es besteht deshalb nach Auffassung der Verbände kein Bedarf an der Einführung von obligatorischen Fortbildungskontrollen, wie sie die Bundesrechtsanwaltskammer für Anwälte gefordert hat. Obligatorische Fortbildungskontrollen sind unnötig, vielmehr muss auch zukünftig dem Prinzip der Eigenverantwortlichkeit bei der Berufsausübung Rechnung getragen werden. Zudem würden Fortbildungskontrollen zwangsläufig zusätzlichen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen.