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Ausbildungsförderung; | 18. BAföG-Änderungsgesetz
Das Achtzehnte Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (18. BAföGÄndG) v. ist im BGBl I S. 1006 verkündet worden und im wesentlichen am in Kraft getreten. Das Gesetz beinhaltet eine Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge zum Herbst 1996, eine Neuordnung der Förderungshöchstdauer sowie die Verlängerung der Studienabschlußförderung bis zum . Neu ist die Ersetzung des Darlehensanteils an der Ausbildungsförderung durch ein verzinsliches privatrechtliches Bankdarlehen (§ 18c BAföG).