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SteuerStud Nr. 2 vom Seite 85

Aufwendungen für künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

(, BFH/NV 2005 S. 2277)

von Dr. Peter Bilsdorfer, Richter am Finanzgericht und Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes, Saarbrücken

I. Leitsatz

Aufwendungen einer nicht verheirateten, empfängnisunfähigen Frau für künstliche Befruchtungen können auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden, wenn die Frau in einer festen Partnerschaft lebt.

II. Sachverhalt

Die Ehe der 1962 geborenen Klägerin wurde im November 1999 geschieden. Nach ihren Angaben lernte sie ihren gegenwärtigen Lebenspartner im Jahr 1995 kennen. Seit dem Jahr 1996 hatten sich beide ein gemeinsames Kind gewünscht. Ab März 1997 hatten sie in einer eheähnlichen Gemeinschaft zusammengelebt. Wegen eines Eileiterverschlusses konnte die Klägerin auf natürlichem Weg keine Kinder empfangen. Nach Zustimmung der Ethikkommission der zuständigen Ärztekammer begann sie im Jahr 1999 eine Sterilitätsbehandlung durch In-vitro-Fertilisationen. Die gesetzliche Krankenkasse lehnte die Übernahme der Kosten ab. Die im Streitjahr 2000 für die In-vitro-Fertilisation entstandenen Kosten machte die Klägerin in ihrer Einkommensteuererklärung 2000 als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt (FA) ließ die Aufwendungen nicht zum Abzug zu, weil die Kosten für künstliche Befruchtungen einer unverhei...

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