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Schenkung von Darlehensscheinen zur Errichtung eines Gebäudes als mittelbare Grundstücksschenkung
In der Hingabe von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes auf einem dem Beschenkten bereits gehörenden Grundstück kann eine Grundstücksschenkung (sog. mittelbare Grundstücksschenkung) gesehen werden. Entscheidend für das Vorliegen einer mittelbaren Grundstücksschenkung ist, dass die vom Schenker zur Verfügung gestellten Geldmittel zweckgebunden sind und vom Beschenkten nur grundstücksbezogen verwendet werden dürfen. An einer derartigen Zweckbindung fehlt es, wenn der Beschenkte das Zugewendete auch ohne grundstücksbezogene Verwendung behalten darf. Die Möglichkeit einer mittelbaren Grundstücksschenkung wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Schenker nur einen Teil der Kosten einer bestimmten, an einem Grundstück oder einem Gebäude vorzunehmenden Maßnahme ...