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Einkommensteuer; | Übernahme von Beerdigungskosten aufgrund sittlicher Verpflichtung (§ 33 EStG)
Aufgrund einer besonderen familiären Situation kann die Totenfürsorge (Pflicht, für eine würdige und alsbaldige Bestattung des Leichnams zu sorgen) nicht den Erben, sondern Angehörigen eines Verstorbenen obliegen. Dies ist etwa der Fall, wenn eine unheilbar erkrankte Frau, deren dauernd getrennt lebender Ehemann seiner Unterhaltsverpflichtung nicht nachkommt und deren Kinder in einer Pflegefamilie leben, den engsten persönlichen Kontakt zuletzt zu ihrer Schwester und deren Mann unterhalten hat. Ist der Nachlaß offenkundig unzulänglich und der Ersatzanspruch der Totensorgeberechtigten deshalb wertlos, können sie die unmittelbaren Beerdigungskosten als agw. Belastung geltend machen ().