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Umsatzsteuer | „Techno”-Veranstaltung als steuerbegünstigtes Konzert
(1) Konzerte i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993 sind Aufführungen von Musikstücken, bei denen Instrumente und/oder die menschliche Stimme eingesetzt werden. Hingegen ist das bloße Abspielen eines Tonträgers kein Konzert. (2) Bei Musik, die durch Verfremden und Mischen bestehender Musik entsteht, können Plattenteller, Mischpulte und CD-Player „Instrumente” sein, wenn sie (wie konventionelle Musikinstrumente) zum Vortrag eines Musikstücks und nicht nur zum Abspielen eines Tonträgers genutzt werden. (3) Eine „Techno”-Veranstaltung kann ein Konzert i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993 sein (Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1993; Art. 12 Abs. 3 Buchs. a Unterabs. 3, Anh. H Nr. 7 Richtlinie 77/388/EWG).▶NWB AAAAB-71142
▶Praxishinweise: Der BFH rückt von dem traditionellen Begriff der Konzertveranstaltung ab. Auch wenn die Musik nicht durch Musikinstrumente im üblichen Sinn erz...