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Umsatzsteuer | Ermäßigter Steuersatz bei Übertragung von Senderechten an Übersetzungen in die Gebärdensprache
Die Übertragung von Senderechten an Übersetzungen der Nachrichtensendungen „Tagesschau” und „heute journal” in die Deutsche Gebärdensprache unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG 1999 dem ermäßigten USt-Satz (Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c UStG 1999; Art. 12 Abs. 3 Buchst. a Unterabs. 3, Anhang H Nr. 8 Richtlinie 77/388/EWG; § 2 Abs. 1 Nr. 6, § 3 Satz 1, § 20, § 49 Abs. 2 UrhG; § 6 Abs. 1 BGG).▶NWB MAAAB-70234
▶Praxishinweise: Dem begünstigten Steuersatz unterliegen die „Einräumung, Übertragung und Wahrnehmung von Rechten, die sich aus dem Urheberrechtsgesetz ergeben”. Die Übersetzungen von Nachrichten in die Gebärdensprache stellt eine geistige Leistung dar, die dem Urheberrechtsschutz unterliegt. Dies gilt dann auch für die Übertragung der entsprechenden Senderechte.