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Aspekte des Koalitionsvertrags – Druckfehlerhinweis
In dem Beitrag der StuB-Ausgabe 23/2005 „Steuerliche Aspekte des Koalitionsvertrags und Praxisauswirkungen” hat sich leider ein Fehler eingeschlichen. Auf der S. 992 unter Kap. „Abschaffung der Eigenheimzulage” muss es richtig wie folgt lauten: „Anzuwenden ist das Eigenheimzulagengesetz dann nicht mehr für selbstgenutztes Wohneigentum,
wenn der Anspruchsberechtigte im Falle der Herstellung nach dem mit der Herstellung des Objekts begonnen hat,
wenn der Anspruchsberechtigte im Falle der Anschaffung die Wohnung aufgrund eines nach dem rechtswirksam abgeschlossenen obligatorischen Vertrags oder gleichgestellten Rechtsakt angeschafft hat, oder
nach dem einer Genossenschaft beigetreten wurde.”
Wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen. Zu den Steueränderungen zum vgl. auch den Beitrag von Merker in dieser Ausgabe ab S. 8.