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EU-Kommission: Mindeststandards sollen Aktionärsrechte Gebietsfremder stärken
Die EU-Kommission hat einen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der die Rechte gebietsfremder Aktionäre stärken soll. Durch die Einführung von Mindeststandards soll die grenzüberschreitende Ausübung von Aktionärsrechten bei börsennotierten Gesellschaften erleichtert werden. Aktionäre sollen künftig unabhängig davon, wo sie in der EU ansässig sind, rechtzeitig Zugang zu vollständigen Informationen über ihr Unternehmen erhalten und bestimmte Rechte, insbesondere Stimmrechte, problemlos auch aus der Ferne ausüben können.
In der EU wird durchschnittlich ein Drittel des Aktienkapitals börsennotierter Gesellschaften von Gebietsfremden gehalten. Zu den größten Hindernissen für gebietsfremde Aktionäre zählen: Aktiensperrung, ...