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Die Europäische Aktiengesellschaft - Societas Europaea (SE)
I. Vorbemerkungen
Die verschiedenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union kennen jeweils eigene Gesellschaftsformen, die zum Teil auch historisch gewachsen sind. Während in Deutschland bekanntlich die Gründung einer Aktiengesellschaft möglich ist, existieren z.B. in Großbritannien die public company limited by shares, in Italien die società per azioni und in Frankreich die société anonyme.
Die jeweiligen nationalen Gesellschaftsformen sind an die verschiedensten Voraussetzungen geknüpft, die durch den einzelnen Mitgliedstaat nach seinem eigenen Ermessen vorgegeben werden. So bestehen Unterschiede in den Gründungsvoraussetzungen, den Organen und in den Haftungsvorschriften.
Durch die EG-Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE-VO) und die EG-Richtlinie zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer (SE-RL), die durch das Gesetz zur Einführung der Societas Europaea (SE-EG, bestehend u. a. aus dem SE-AG und dem SE-BG) am Eingang in das nationale Recht fand, wurde eine Gesellschaftsform geschaffen, für die nunmehr in allen Mitgliedstaaten weitgehend einheitliches Rech...