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Voraussetzungen für den Buch- und Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen noch nicht geklärt – BFH gewährt Aussetzung der Vollziehung
Nach dem sind weder die Voraussetzungen der Steuerfreiheit der innergemeinschaftlichen Lieferung nach § 6a Abs. 3 UStG, insbesondere des Beleg- und Buchnachweises gem. § 17a, § 17c UStDV, noch die Voraussetzungen des Gutglaubensschutzes nach § 6a Abs. 4 UStG höchstrichterlich geklärt. In entsprechenden Fällen ist daher Aussetzung der Vollziehung zu gewähren, bis die beim BFH und EuGH anhängigen Verfahren (z. B. Az.: V R 52/03, V R 41/04, Rs C-146/05) entschieden sind.
Im Streitfall hatte ein Unternehmer Autos an spanische Unternehmen geliefert, nachdem er sich die ihm vorgelegten USt-Identifikationsnummern vom Bundesamt für Finanzen gem. § 18e UStG hatte bestätigen lassen (jetzt: Bundeszentralamt für Steuern, BZSt). Im Nachhinein stellte sich heraus, dass es sich bei den s...