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Sonderausgabenabzug von Krankenversicherungsbeiträgen
BFH holt Entscheidung des BVerfG ein
Die Beschränkung des Sonderausgabenabzugs bei Beiträgen zur Krankenversicherung ist nach Ansicht des BFH verfassungswidrig. Danach ermöglichten es die gesetzlichen Höchstbeträge dem Steuerpflichtigen nicht, in angemessenem Umfang Krankenversicherungsschutz zu erlangen – eine Benachteiligung insbesondere für Familien. Ein Vorwurf mit dem sich jetzt das BVerfG auseinandersetzen muss.
Existenzsichernder Versicherungsschutz nicht gewährleistet
Kläger sind ein freiberuflich tätiger Rechtsanwalt und seine Ehefrau, die Eltern von sechs Kindern sind. Mit ihrer Steuererklärung für das Streitjahr 1997 machten sie Versicherungsbeiträge in Höhe von ca. 66 000 DM geltend, die das Finanzamt mit dem gesetzlichen Höchstbetrag des § 10 Abs. 3 EStG in Höhe von 19 830 DM berücksichtigte. Zu wenig in den Augen der kinderreichen Familie. Das Ehepaar machte geltend, dass sie für sich selbst und für ihre Kinder Beiträge zu privaten Krankenver- S. 2sicherungen aus dem versteuerten Einkommen zahlen müssten, da sie mit Prämien im betragsmäßigen Umfang des Sonderausgaben-Höchstbetrags einen existenzsichernden Versicherungsschutz nicht erlangen könnten.
Der Vorwurf: Insbesondere Steuerpflic...