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Schenkungsteuerpflichtige Grundstücksschenkungen unter Lebenden
Eine Auslegung des § 3 Nr. 2 GrEStG dahingehend, dass bei schenkweise erfolgender Übertragung aller Anteile einer grundstücksbesitzenden Personengesellschaft auch die fiktive Grundstücksübertragung i. S. des § 1 Abs. 2a GrEStG der Steuerbefreiung unterliegt, ist vom Wortlaut der Vorschrift nicht gedeckt. § 1 Abs. 2a GrEStG enthält keine Regelungslücke für den Fall der unentgeltlichen Übertragung im Wege der Einzelrechtsnachfolge und setzt keine Missbrauchsabsicht voraus. Zur Vermeidung einer Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer und Schenkungsteuer kann eine Billigkeitskorrektur in Betracht kommen.