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Betrieb von Asylbewerberheimen
Der gegenüber öffentlich-rechtlichen Körperschaften im Rahmen entgeltlicher Geschäftsbesorgungsverträge übernommene Betrieb von Heimen zur Unterbringung von Asylbewerbern ist keine umsatzsteuerbefreite Vermietung oder Verpachtung von Grundstücken, wenn die Grundstücksnutzungen den Körperschaften bei Abschluss der Betreiberverträge selbst zugestanden haben, ein Leistungsverhältnis nur gegenüber den Körperschaften besteht, die Heimbewohner die Unterbringung, Versorgung und Betreuung im Rahmen hoheitlicher Daseinsvorsorge von den Körperschaften erhalten und sich die Zahlungen der Körperschaften bei einer Gesamtwürdigung der Umstände als ein Entgelt außerhalb der Grundstücksnutzungen erweisen.