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Gewinnfeststellungsbescheid nicht vorgreiflich für Verfahren über Gewerbesteuer-Messbescheid
Ein (negativer) Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb für eine angebliche Mitunternehmerschaft ist für das Verfahren über die Rechtmäßigkeit eines Gewerbesteuer-Messbescheids nicht bindend. Eine Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens bis zum Erlass eines (negativen) Gewinnfeststellungsbescheids kommt daher nicht in Betracht.