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Einkommensteuer | Steuerliche Behandlung des „Arbeitslosengelds II”
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur Eingliederung in Arbeit nach dem SGB II (sog. „Arbeitslosengeld II”) sind steuerfrei gemäß § 3 Nr. 2b EStG. Die Leistungen unterliegen (auch) nicht dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG, da sie in dem dortigen abschließenden Katalog nicht aufgeführt sind. In § 32b EStG ist lediglich allgemein „Arbeitslosengeld” als dem Progressionsvorbehalt unterliegende Leistung genannt. Hierbei handelt es sich um das sog. „Arbeitslosengeld I” (lt. SGB III), das gemäß § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei gestellt wird (OFD Münster, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 2/2006 v. NWB IAAAB-75529).