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Erstellung eines Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilung
Checklisten, Musterbescheinigungen und Musterschreiben für den direkten Praxiseinsatz
Nach Aufhebung der Auslegungsschreiben des § 18 KWG ist es Sache der Kreditinstitute selbst, für alle Kredite hinreichende organisatorische Vorkehrungen zu treffen. Um die gestiegenen Anforderungen des Ratingprozesses zu erfüllen, genügt vielen Kreditinstituten dabei ein auftragsgemäß ohne Prüfungshandlungen erstellter Jahresabschluss auch bei Mitwirkung eines Steuerberaters nicht mehr. Wesentliche Posten des Jahresabschlusses sollen vom Steuerberater nunmehr geprüft bzw. auf ihre Plausibilität beurteilt werden. Ansonsten sind stets weitere Unterlagen dem Kreditinstitut vorzulegen. Der Beitrag zeigt Ihnen, was Sie bei der Erstellung eines Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilung beachten müssen. Echte Arbeitshilfen wie z. B. Musterschreiben und Musterbescheinigungen sorgen dafür, dass Sie die Hinweise direkt in die Praxis umsetzen können.
I. Anforderungen an Jahresabschlüsse zur Erfüllung von § 18 KWG
1. Änderung der Anforderungen an die Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse
Ein Kreditinstitut hatte sich nach der bisherigen Gesetzeslage gem. § 18 Satz 1 KWG von Kreditnehmern, denen es Kredite v...