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Vorsteuerberichtigung bei Ausstellung einer Scheinrechnung
Auch dann, wenn der Empfänger einer Scheinrechnung mit offenem Umsatzsteuerausweis (§ 14 Abs. 3 UStG a. F.) die Vorsteuer nicht geltend gemacht hat, kommt eine Korrektur nach § 17 UStG frühestens in dem Zeitpunkt in Betracht, in dem die Rechnung zurückgefordert oder storniert worden ist.