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Kürzung des Vorwegabzugs bei Übergangsgebührnissen der Bundeswehr
Die mit Ablauf der Dienstzeit an einen ehemaligen Berufssoldaten gezahlten Übergangsgebührnisse nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) stellen Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit i. S. des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a EStG a. F. dar, die zu einer Kürzung des Vorwegabzugs führen. Denn bei ihnen handelt es sich nicht um Versorgungsbezüge i. S. des § 19 Abs. 2 EStG, weil sie in erster Linie dem ehemaligen Soldaten den Berufswechsel erleichtern sollen.S. 5