Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Alkoholbedingte Unfallkosten durch 1-v. H.-Methode abgegolten
Durch die Anwendung der pauschalen Ermittlung der Nutzungsentnahme für betriebliche Fahrzeuge nach der sog. 1-v. H.-Methode sind auch außergewöhnliche Kraftfahrzeugkosten (z. B. alkoholbedingte Unfallkosten, Verzicht des Arbeitgebers auf Schadenersatz für alkoholbedingte Unfallkosten) abgegolten.