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FG Berlin 05.10.2005 6 K 6404/02, NWB direkt 4/2006 S. 4
Alkoholbedingte Unfallkosten durch 1-v. H.-Methode abgegolten
Durch die Anwendung der pauschalen Ermittlung der Nutzungsentnahme für betriebliche Fahrzeuge nach der sog. 1-v. H.-Methode sind auch außergewöhnliche Kraftfahrzeugkosten (z. B. alkoholbedingte Unfallkosten, Verzicht des Arbeitgebers auf Schadenersatz für alkoholbedingte Unfallkosten) abgegolten.