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Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 1999
Einführung der Kontenabfrage führt zu Verfassungsmäßigkeit
Der entschieden, dass die Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte im Jahr 1999 verfassungsgemäß war. Durch das Kontenabrufverfahren gebe es kein Vollzugsdefizit mehr bei der Steuereintreibung.
Erneute Überprüfung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG
Keine überraschende Entscheidung: Bereits mit Urteil v. - VIII R 90/04 kam der BFH zu dem Schluss, dass die Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen auch in den Veranlagungszeiträumen seit 1994 nicht verfassungswidrig ist. Bei dieser Entscheidung ging es zwar um die Besteuerung von Zinsen. Die Problematik ist aber vergleichbar mit der Besteuerung privater Wertpapierveräußerungsgeschäfte.
In beiden Fällen geht es darum, ob der Gesetzgeber in der Lage war und ist, eine gleichmäßige Besteuerung sicherzustellen. Anlass für diese Entscheidungswelle ist ein Urteil des BVerfG. Das BVerG beurteilte die Besteuerung privater Spekulations- S. 2einkünfte bei Wertpapieren für die Jahre 1997 und 1998 wegen eines strukturellen Vollzugsdefizits als verfassungswidrig und erklärte die Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1997 insoweit für nichtig. Eine verfassungswidrige Norm liegt demnach vor, wenn der Besteuerung...