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Lohnsteuer | Aufwendungen für Computerkurs zum Erwerb allgemeiner Computerkenntnisse als Werbungskosten
Mit Urteil v. - 5 K 1944/03, vorl. nrkr. NWB WAAAB-73002 hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Kurs eines Lagerarbeiters zum Erwerb von allgemeinen Computerkenntnissen („Office-Paket”) Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit darstellen. Die Argumentation des Finanzamts, solche Kenntnisse gehörten heutzutage zur Allgemeinbildung und seien in Höhe des privat mitveranlassten Anteils nicht abzugsfähig, hat das FG nicht gelten lassen. Da der Lagerarbeiter privat keinen Computer besaß, kann auch keine private Mitveranlassung vorgelegen haben. Ferner sprach eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die berufliche Notwendigkeit sowie eine Abschlussprüfung mit Zertifikat für die berufliche Veranlassung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, entsprechende Fälle sollten daher offen gehalten werde...