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Treuhänderische Geschäftsbesorgung durch eine Steuerberatungsgesellschaft
Im Jahre 1993 konnte die finanzierende Bank im Rahmen eines Steuersparmodells den auf einem Verstoß gegen das RBerG beruhenden Mangel einer notariell beurkundeten und vorgelegten Treuhändervollmacht auch nicht in Fällen erkennen, in denen die Vollmacht einer Steuerberatungsgesellschaft erteilt worden war, da der Geschäftsbesorgungsvertrag und die zu seiner Durchführung erteilte Vollmacht einer damals weit verbreiteten und seinerzeit nicht angezweifelten Praxis entsprachen ().