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OFD Düsseldorf 29.11.2005 S 2367 A - St 22/St 221, BBK 2/2006 S. 4564

Steuerliche Fragen bei Nettolohnvereinbarungen

Eine Nettolohnvereinbarung liegt vor, wenn sich der Arbeitgeber verpflichtet, zusätzlich zum Nettolohn auch die Lohnsteuer, sonstige Steuern wie z. B. den Solidaritätszuschlag sowie die Beiträge zur Sozialversicherung zu tragen. In einer umfangreichen Vfg. hat die OFD Düsseldorf zusammengestellt, was Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Nettolohnvereinbarungen zu beachten haben.

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