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Vermietung eines Büroraums an den Arbeitgeber
Das BMF will bei der Vermietung eines Büroraums an den Arbeitgeber einen strengen Maßstab anlegen und so ein steuerliches Gestaltungsmodell mit dem häuslichen Arbeitszimmer einschränken. Aufgrund der Abzugsbeschränkung für das häusliche Arbeitszimmer haben Arbeitnehmer ihr häusliches Arbeitszimmer an ihren Arbeitgeber vermietet, um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen. Im Gegenzug sind alle Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer dann abzugsfähig, z. B. Schuldzinsen, Ausstattung, Renovierung. Dies soll nach dem nur möglich sein, wenn die Nutzung des Arbeitszimmers im vorrangigen Interesse des Arbeitgebers ist. Indizien hierfür sind z. B. ein fehlendes Arbeitszimmer im Unternehmen, für andere Arbeitnehmer wurden von Dritten Zimmer angem...