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Nur-Pensionszusage für beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer als vGA
Erteilt eine GmbH ihrem beherrschenden Ges.-Gf. eine sog. Nur-Pensionszusage, so führt dies grundsätzlich zu einer Überversorgung des Gesellschafters und damit zu einer vGA nach § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG in Höhe der von der GmbH vorgenommenen Zuführungen zur Rückstellung i. S. von § 6a EStG. Im Streitfall hatte eine Steuerberatungs-GmbH ihrem alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer keine laufenden Aktivbezüge gezahlt, sondern ausschließlich eine sog. Nur-Pensionszusage erteilt. Laufende Einkünfte erzielte der Ges.-Gf. lediglich aus einem selbständig betriebenen Steuerberatungsbüro. Mit seinem Urteil vom setzt der BFH seine bisherige Rechtsprechung zur sog. Überversorgung fort (vgl. Urteil vom - I R 62/03, BStBl 2005 II S. 176), wonach die Versorgungsanwartschaft aus der GmbH-Zusage zusammen mit ...