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OFD Frankfurt am Main 01.12.2005 S 0350 A - 10 - St II 4.05, BBK 2/2006 S. 4567

Korrespondierende Besteuerung bei der Kapitalgesellschaft und ihren Anteilseignern bei nachträglicher vGA – Vorbehalt der Nachprüfung auf Antrag

GmbH-Gesellschaftern droht bei nachträglichen Betriebsprüfungen eine Steuerfalle: Wird bei ihrer Kapitalgesellschaft durch den Betriebsprüfer nachträglich eine vGA festgestellt und bei der KSt-Festsetzung gewinnerhöhend berücksichtigt, sind die ESt-Bescheide des Gesellschafters häufig schon bestandskräftig. Die Gesellschaft muss KSt und GewSt nachzahlen. Die Gesellschafter müssten zwar eigentlich die Einkünfte nur zur Hälfte versteuern, dies ist jedoch wegen der Bestandskraft der Bescheide nicht mehr möglich (vgl. hierzu auch die Meldung in BBK aktuell 21/2005 S. 995 und in diesem Heft).

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelung, die das BMF jetzt in Aussicht stellt, können nach der OFD-Vfg. auf Antrag Steuerfestsetzungen der Anteilseigner gem. § 164 Abs. 1 AO unter dem Vorbehalt der Nachprüfung er...

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