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BFH 03.08.2005 I R 36/04, BBK 2/2006 S. 4566

Abwasser- und Wasserversorgungsbeiträge keine nachträglichen Anschaffungskosten des Grundstücks

Einmalige Abwasser- und Wasserversorgungsbeiträge, die ein Kaufmann für sein Gewerbegrundstück entrichten muss, stellen keine nachträglichen Anschaffungskosten des Grundstücks, sondern Betriebsausgaben dar. Damit ist es zulässig, am Bilanzstichtag nach § 5 Abs. 4b EStG eine Rückstellung zu bilden.

Der BFH führt in seinem Urteil vom aus, dass für die Annahme nachträglicher Anschaffungskosten ein bloßer kausaler oder zeitlicher Zusammenhang mit der Anschaffung nicht ausreiche, sondern die Zweckbestimmung der Aufwendungen entscheidend sei. Bei öffentlich-rechtlichen Beiträgen, die zwecks Finanzierung von Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur von Gemeinden (hier: Wasser- und Abwassernetz) erhoben würden, sei entscheidend, ob die Maßnahmen der Benutzbarkeit des Grundstücks...BStBl 1997 II S. 811

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