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Berücksichtigung von Renten bei Bewertung von Pensionsrückstellungen
Anpassung des bisherigen Näherungsverfahrens
Die genaue Berücksichtigung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bereitet in der Praxis erhebliche Schwierigkeiten, da sich bei der geltenden Rentenformel die künftig zu erwartende Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eines noch aktiven Arbeitnehmers nur schwer errechnen lässt. Mit Schreiben v. erläutert das BMF das neue Verfahren zur Ermittlung der künftig zu erwartenden Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung eines Arbeitnehmers mit Anspruch auf Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung und passt das bisher zugelassene Näherungsverfahren an.
Geltungsbereich und zeitliche Anwendung
Soweit Pensionszusagen eine volle oder teilweise Anrechnung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Betriebsrente vorsehen, dürfen Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG nur unter Berücksichtigung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung berechnet werden. Auch wenn eine Begrenzung der Gesamtversorgung des Mitarbeiters beachtet werden muss (z. B. zur Vermeidung einer Überversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers) müssen die künftig zu erwartenden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Berechnung...