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Nachweis der Vorsteuerabzugsberechtigung bei Rechnungsverlust
Eine etwaige Aussage des Steuerberaters über die in seiner Kanzlei gehandhabte Praxis bei der Vorsteuerbuchung ist nicht geeignet, den Vorsteueranspruch mit hinreichender Sicherheit zu belegen, wenn die Originalrechnungen nicht mehr vorgelegt werden können und es sich allein schon nach der Höhe der fraglichen Beträge nicht um lediglich einige wenige Geschäftsvorfälle gehandelt haben kann.