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Gruppenreise einer Religionslehrerin nach Israel
Aufwendungen einer Religionslehrerin für die Teilnahme an einer Gruppenreise nach Israel unterliegen nicht dem Werbungskostenabzug, wenn die nahezu ausschließlich berufliche Veranlassung der Reise nicht festgestellt werden kann. Das gilt auch dann, wenn die Reise vom bischöflichen Generalvikariat eines Bistums organisiert und geleitet wird und wenn es sich um einen Lehrer-Fortbildungskurs des Niedersächsischen Landesinstituts für Lehrer-Fortbildung, Lehrerbildung und Unterrichtsforschung (NLI) mit religionspädagogischen Zielen handelte. Werden nach dem Programm des Studienaufenthalts im Wesentlichen allgemein interessierende Veranstaltungen durchgeführt und vorrangig historische Orte, Museen, Ausgrabungen usw. besucht, spricht das gegen die ausschließlich berufliche Veranlassung.