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NWB Nr. 3 vom Seite 193 Fach 19 Seite 3421

Recht der Ordnungswidrigkeiten

Materielle Voraussetzungen und Verfahren

Dr. Christoph Landscheidt

Ordnungswidrigkeiten sind alltäglich und massenhaft vorkommende Verhaltensfehler der Bürger. Das Recht der Ordnungswidrigkeiten ist neben dem Strafrecht Teil des staatlichen Sanktionsrechts. Die Rechtsverletzungen des Ordnungswidrigkeitenrechts wiegen nicht so schwer wie Straftaten. Sie haben einen geringeren Unrechts- und Schuldgehalt, und ihre Begehungsweise hat einen geringeren Verwerflichkeitsgrad. Der formale Unterschied liegt auf der Rechtsfolgenseite: Ordnungswidrigkeiten werden mit Geldbuße, Straftaten mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndet. Ordnungswidrigkeiten verursachen eine enorme Arbeitslast bei Behörden und Gerichten und finden sich in nahezu allen Lebensbereichen. Der Beitrag erläutert die gesetzlichen Voraussetzungen einer Ordnungswidrigkeit, ihre Rechtsfolgen und das Bußgeldverfahren der Behörde und vor Gericht.S. 194

I. Aufbau des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und Geltungsbereich

Das Gesetz ist inhaltlich im Wesentlichen in drei Teile gegliedert:

  • 1. Teil (§§ 1–34): enthält die „allgemeinen Vorschriften”, die für jede Zuwiderhandlung von Bedeutung sein können, wie z. B. Tatbestand, Rechtfertigungsgründe, Unterlassung, Beteiligung sowie allgemeine Regeln zu den Sanktionen und Konkurrenzen.

  • 2. Teil (§§ ...

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