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PiR Nr. 7 vom Seite 104

Würdigung der Erfolgsbehandlung nach IFRS anhand der Neubewertung gem. IAS 16

von Dipl.-Betriebsw. (FH) Nadine Antonakopoulos, Frankfurt/M.

I. Problemstellung

Gewisse Sachverhalte, die die Definition von Erträgen (income) oder Aufwendungen im framework erfüllen (F.76, 80), werden nach IFRS – trotz fehlender konzeptioneller Begründung für die Unterscheidung zu den ergebniswirksam zu erfassenden Erträgen und Aufwendungen – direkt im Eigenkapital erfasst. Davon betroffen sind z. B. Neubewertungen bestimmter langfristiger Vermögenswerte (IAS 16, IAS 38), Währungsumrechnungsdifferenzen im Konzern (IAS 21), versicherungsmathematische Erfolge aus der Bewertung von Pensionsverpflichtungen (IAS 19) sowie Wertänderungen bei veräußerungsfähigen Finanzinstrumenten (IAS 39). Die ergebnisneutrale Erfassung dieser Sachverhalte führt zu einer verzerrenden Darstellung der Ertragslage.

II. Erfolg nach IFRS

1. Vorrang des Erfolgs- oder des Vermögensausweises

Innerhalb des IFRS-Systems existieren zwei sich widersprechende Gewinnkonzeptionen – der revenue and expense- und der asset and liability-approach. Der revenue and expense-approach ist ein stromgrößenorientierter Ansatz zur Ermittlung des Periodenerfolgs. Die GuV ist das primäre Rechnungslegungsinstrument. Der Periodenerfolg wird definiert als Differenz zwischen den Stromgrößen Erträgen und Aufwendungen, welche die K...

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