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Währungsumrechung selbständiger ausländischer Einheiten bei der Erst- und Folgekonsolidierung
I. Einleitung
Für die Aufstellung des Konzernabschlusses müssen Fremdwährungsabschlüsse der Tochterunternehmen in die Berichtswährung des Konzerns umgerechnet werden. Die Umrechnungsregeln differenzieren zwischen integrierten und selbständigen ausländischer Einheiten. Die Praxis nimmt ganz überwiegend selbständige Einheiten an.
Der Beitrag konzentriert sich auf diesen Fall und stellt dar, welchen Regeln die Umrechnung folgt und welcher Einfluss sich auf die Darstellung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens ergibt. Behandelt werden dabei auch Sonderfragen wie die Umrechnung konzerninterner Salden oder die Behandlung des goodwill bei der Währungsumrechnung.
II. Funktionale Währung und Berichtswährung
Abschlüsse ausländischer zu konsolidierender Unternehmen, die in fremder Währung bilanzieren, müssen zum Zweck der Konsolidierung in die Währung des berichtenden Unternehmens umgerechnet werden. Die alte Fassung von IAS 21 (nachfolgend: „IAS 21 (1993)”) unterteilte dabei die Gesellschaften in selbständige ausländische Einheiten und integrierte ausländische Einheiten. Diese Unterscheidung ist in der ab 2005 geltenden Neufassung von IAS 21 (nachfolgend: „IAS 21”) explizit nicht mehr enthalten. Vielmehr wird hier...