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BBB 1/2006 S. 5

Beratungspflicht auch bei steuerlichen Orchideenrechtsgebieten

Das OLG Köln stellt in seinem Urteil v.  – 8 U 44/04 klar, dass dann, wenn ein Steuerberater von seinem Mandanten im Zusammenhang mit einer Betriebserweiterung (hier: Kfz-Betrieb mit Ausdehnung auf Verkauf von aus den Niederlanden eingeführtem Propangas zum Beheizen von Wohnmobilen) um Aufklärung „Was wir zu beachten haben" gebeten wird, sich darin ein umfassender steuerlicher Beratungswunsch des Mandanten dokumentiert. Dieser erfordert – wenn sich der Steuerberater hierauf einlässt – entweder

  • eine diesbezüglich umfassende und sachlich zutreffende Unterrichtung oder

  • für diejenigen Bereiche, für die der Steuerberater nicht über die notwendige Sachkunde verfügt (hier: Mineralölsteuer), den Hinweis auf die ergänzende Einholung speziellen Rechtsrats.

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