Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 5 K 951/04 EFG 2006 S. 432 Nr. 6

Gesetze: InvZulG 1999 § 3 Abs. 3 Nr. 1

Förderhöchstgrenze nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 InvZulG 1999 ist objektbezogen

Leitsatz

Die Förderhöchstgrenze nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 InvZulG 1999 für nachträgliche Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten vom 1.200 DM je Quadratmeter Wohnfläche ist objektbezogen und nicht personenbezogen auszulegen. Mit dem Förderhöchstbetrag soll sichergestellt werden, dass ausschließlich die zum Erhalt und zur Sanierung der Mietwohnungen erforderlichen Maßnahmen begünstigt werden, Luxussanierungen sollen dagegen nicht gefördert werden. Entscheidend für das förderfähige Volumen ist allein die Summe aller nachträglichen Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten. Eine Priorität vorangehender Förderzeiträume ergibt sich daraus nicht.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 432 Nr. 6
IAAAB-73802

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 27.10.2005 - 5 K 951/04

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen