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Begriff der „fiktiven” Zahlung i. S. des § 233a Abs. 3 Satz 3 2. Halbsatz AO
Der Beginn der Verzinsung eines Erstattungsbetrags kann nicht i. S. des § 233a Abs. 3 Satz 3 2. Halbsatz AO vom Tag der Steuerzahlung abhängen, wenn die Erstattung auf anzurechnenden Lohn- und Körperschaftsteuerbeträgen beruht. Die kassentechnische Umbuchung eines sich durch die Herabsetzung der Steuer ergebenden und bislang nicht entrichteten Unterschiedsbetrags auf die im Erhebungskonto ausgewiesene Steuer vor Herabsetzung stellt keine Steuerzahlung i. S. des § 233a Abs. 3 Satz 3 2. Halbsatz AO dar.