Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Halbeinkünfteverfahren bei privaten Veräußerungsgeschäften
Hälfte des Erlöses aus der Veräußerung von Bezugrechten ist steuerfrei
Mit hat der BFH entschieden, dass die Hälfte des Veräußerungserlöses eines durch Kapitalerhöhung entstandenen Bezugsrechts zu den steuerfreien Einnahmen gehört und somit von § 3 Nr. 40 Satz 1 Buchst. j EStG erfasst wird. Im entschiedenen Fall stritten die Beteiligten über die Frage, ob die Hälfte des Veräußerungspreises bei der Veräußerung von Bezugsrechten steuerfrei ist.S. 9
Der Streitfall
Im Streitfall erwarb der Kläger im Oktober 2001 350 Aktien eines schwedischen Unternehmens für 1 645 € und im Februar 2002 weitere 800 Aktien für 3 728 €. Am erhielt er aus einer Kapitalerhöhung 1 150 Bezugsrechte zugeteilt, die ihn zum Bezug junger Aktien berechtigten. Im August des Streitjahres verkaufte er seine Bezugsrechte und erlöste daraus insgesamt 371,24 €. Im September veräußerte der Kläger zudem die Aktien für 816,50 €. Das Finanzamt berücksichtigte in dem angefochtenen, durch Einspruchsentscheidung verböserten Bescheid einen Verlust von 2 122 €. Dabei stellte es den Einnahmen aus der Veräußerung der Aktien und Bezugsrechte (ohne Veräußerungskosten) die Anschaffungskosten der Aktien gegenüber und halbierte das Ergebnis im Hinblick auf das Halbeinkünfteverfahren.