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NWB Nr. 1 vom Seite 17 Fach 2 Seite 8985

Tabelle der Schonfristen 2006

1. Landessteuern und Bundessteuern, die durch Landesfinanzbehörden verwaltet werden

Vorauszahlungen bzw. Teilzahlungen auf die Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Abführung der Steuerabzugsbeträge vom Arbeitslohn, Zahlungen für Einzelsteuern, Abschlusszahlungen, Nachforderungen und Stundungsraten.


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Jan.
Febr.
März
April
Mai
Juni
Gesetzlicher oder festgesetzter Fälligkeitstag:
10.
10.
10.
10.
10.
10.
Hinausgeschobener Fälligkeitstag:
12.
Letzter Tag der Schonfrist:
13.
13.
13.
13.
15.
15.
Juli
Aug.
Sept.
Okt.
Nov.
Dez.
Gesetzlicher oder festgesetzter Fälligkeitstag:
10.
10.
10.
10.
10.
10.
Hinausgeschobener Fälligkeitstag:
11.
11.
Letzter Tag der Schonfrist:
13.
14.
14.
13.
13.
14.

2. Realsteuern

Vorauszahlungen auf die Gewerbesteuer, Teilzahlungen auf die Grundsteuer. Ob monatliche oder vierteljährliche Zahlungsweise in Betracht kommt, ist dem Steuerbescheid der Gemeinde oder den gemeindlichen Bestimmungen zu entnehmen. Die nachstehende Tabelle gilt auch für die Versicherungsteuer.


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Jan.
Febr.
März
April
Mai
Juni
Gesetzlicher Fälligkeitstag:
15.
15.
15.
15.
15.
15.
Hinausgeschobener Fälligkeitstag:
16.
18.
Letzter Tag der Schonfrist:
19.
20.
20.
21.
18.
19.
Juli
Aug.
Sept.
Okt.
Nov.
Dez.
Gesetzlicher F...

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