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Zivilrechtliches Sanierungsprivileg als durch Gesellschaftsverhältnis veranlasste Darlehensgewährung
Erwirbt ein Steuerpflichtiger zum Zweck der Überwindung der Krise einer GmbH erstmals Anteile der Gesellschaft und gewährt dieser Darlehen, so ändert der Ausschluss der Eigenkapitalersatzregeln durch das zivilrechtliche Sanierungsprivileg in steuerlicher Hinsicht nichts an der Veranlassung der Darlehensgewährung durch das Gesellschaftsverhältnis und der daran geknüpften Rechtsfolge der Erhöhung der Anschaffungskosten der Beteiligung bei Ausfall der Forderung.