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Vermietung eines Büroraums an den Arbeitgeber
BMF gibt Anhaltspunkte für Einordnung der Mietverhältnisse
Bei der Vermietung von Büroräumen an den Arbeitgeber häufig ein Streitpunkt: Die Mieteinnahmen des Arbeitnehmers werden seitens der Finanzbehörden nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern als Arbeitslohn gewertet und damit der Lohnsteuer unterworfen. Zu Unrecht, wie der BFH in zahlreichen Urteilen entschieden hat. Mit Schreiben v. - IV C 3 - S 2253 - 112/05 hat das BMF dem Steuerpflichtigen nunmehr Kriterien an die Hand gegeben, die die steuerliche Einordnung derartiger Mietverhältnisse erleichtern.
Zahlung des Arbeitgebers ist Nutzungsentgelt
In zahlreichen Entscheidungen hat der BFH zur steuerlichen Behandlung von vermieteten Büroräumen durch den Arbeitnehmer an seinen Arbeitgeber bereits Stellung bezogen. Mit Urteil v. - VI R 25/02 präzisierte er seine Rechtsprechung weiter.
Im Streitfall überließ der Angestellte seinem Arbeitgeber, dem Staatlichen Forstamt, einen Büroraum im Keller seines Einfamilienhauses. Während das Finanzamt die Aufwendungen im Streitfall nur in Höhe von 2 400 DM zum Werbungskostenabzug zuließ, erkannten der BFH dem Angestellten die Aufwendungen für das S. 8 häusliche Arbeitszimmer in vollem Umfang als W...