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Umsatzsteuer | Legen einer Hausanschlussleitung als Nebenleistung zur Lieferung von Wasser
Mit Beschluss v. - V R 61/03 NWB RAAAB-73115 hat der V. Senat des BFH dem EuGH folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Fällt die Verbindung des Wasser-Verteilungsnetzes mit der Anlage des Grundstückseigentümers (sog. Hausanschluss) durch ein Wasserversorgungsunternehmen gegen gesondert berechnetes Entgelt unter den Begriff „Lieferungen von Wasser“ i. S. der 6. EG-RL (Anhang D Nr. 2 und Anhang H Kategorie 2)?