Leistungen aus der Einräumung von Nachverwertungsrechten an Fußballspielen an Fernsehsender unterliegen dem Regelsteuersatz
Leitsatz
1. Umsätze eines Sportrechteverwerters, der vom Fußballbund das ausschließliche Recht, alle Meisterschaftsspiele der Bundesliga
und der 2. Bundesliga im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zur Verwertung im In- und Ausland erworben hat, aus Lizenzverträgen
über die Einräumung von Nachverwertungsrechten an weitere Fernsehsender unterliegen nicht dem ermäßigten Steuersatz nach §
12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. c oder b UStG, sondern dem Regelsteuersatz.
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