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Besteuerung von Verpachtungsumsätzen eines Landwirts
Ein Landwirt, der einen Teil der wesentlichen Elemente seines landwirtschaftlichen Betriebs langfristig verpachtet und/ oder vermietet und mit dem Restbetrieb seine Tätigkeit als Landwirt fortsetzt, führt mit einer solchen Verpachtung und/ oder Vermietung keine landwirtschaftlichen Umsätze aus, die gemäß § 24 UStG nach Durchschnittsätzen versteuert werden könnten. Dabei ist unerheblich, ob die verpachteten und/oder vermieteten Teile des landwirtschaftlichen Betriebs einen (für sich lebensfähigen) Teilbetrieb bilden.