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Das materielle und formelle Scheidungsrecht
Voraussetzungen für den Scheidungsantrag und mögliche Gegenstrategien
Seit dem sind durch das 1. Eherechtsreformgesetz die Voraussetzungen für die Ehescheidung geändert und im Ergebnis Ehescheidungen erleichtert worden, indem das Schuldprinzip (§§ 42, 43 EheG a. F.) durch das Zerrüttungsprinzip (§§ 1564 ff. BGB) ersetzt worden ist. Als einziger Scheidungsgrund kommt seither das Scheitern der Ehe in Betracht. Dessen Feststellung scheint einfach zu sein. Dennoch sind bis heute immer wieder Entscheidungen des BGH und der Oberlandesgerichte zu den Voraussetzungen der Scheidung erforderlich, da die Systematik des Gesetzes Zweifel offen gelassen hat. Das beruht auch darauf, dass sich der Gesetzgeber auf dem Gebiet des Familienrechts laufend mit mehr oder weniger Erfolg um Neuregelungen bemüht.S. 4382
I. Übersicht über eherechtliche Vorschriften
In den durch das 1. EheRG eingeführten Vorschriften der §§ 1564–1568 BGB sind die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Ehescheidung geregelt. Gleichzeitig sind durch dieses Gesetz auch die persönlichen und wirtschaftlichen Scheidungsfolgen (§§ 1569–1588 BGB) neu gestaltet und das Verfahren für die Scheidung nebst Scheidungsfolgenregelung vor dem Familiengericht (§ 23b GVG, §§ 622 ff. ZPO) kodifiziert worden. Seither sind zahlreiche Neuerungen erfolgt, z. B. durch das Gese...BGBl 1986 I S. 301BGBl 1993 I S. 2054BGBl 1997 I S. 2942BGBl 2001 I S. 1887