Konservierung eigener Erzeugnisse als landwirtschaftlicher Nebenbetrieb
Leitsatz
1. Die landwirtschaftliche Urproduktion endet mit der Marktfähigkeit des Produkts. Ist für ein unvermeidlich anfallendes Urprodukt
ausnahmsweise kein Markt vorhanden, ist die marktgerechte Aufbereitung (hier die Verarbeitung der beim Anbau von Essiggurken
unvermeidlich anfallenden übergroßen Gurken zu Gurkenstücken in Gläsern) Teil der landwirtschaftlichen Urproduktion.
2. Die Konservierung eigener landwirtschaftlicher Erzeugnisse ohne wesentliche Veränderung ist landwirtschaftlicher Nebenbetrieb,
wenn sie nicht in Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern tritt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
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